Grundlagen für Rechtsanwendung, Gesetzgebung und Gleichstellungspraxis
Das FRI Institut versteht sich als Forum für die Entwicklung und Vermittlung von Grundlagen für die Rechtsanwendung an Gerichten und in der Verwaltung, zwischen Privaten, für die Gesetzgebung und für die Gleichstellungspraxis.
Die Rechtsanwendung ist ganz explizit mit der Geschlechterthematik befasst, wenn es etwa um die Anwendung von Gleichstellungs-, Gewaltschutz- oder Ehescheidungsrecht geht. Weniger offensichtlich ist die Bedeutung einer geschlechtersensiblen Sichtweise auf Rechtsbereiche wie das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht oder das Strafrecht. Das FRI Institut setzt sich zum Ziel, die Bedeutung von Geschlecht als Querschnittsthema in allen Rechtsbereichen deutlich zu machen und Grundlagen für eine geschlechtergerechte und geschlechtersensible Rechtsanwendung zu liefern.
Zuhanden der Rechtspolitik bietet das FRI Institut ein Forum für die Vermittlung von Forschungsresultaten und zum Austausch zwischen Praxis und Politik im Hinblick auf eine an Geschlechtergleichstellung und Abbau von limitierenden Geschlechternormen orientierte Gesetzgebung. Zudem will das FRI Institut die sorgfältige Vorabklärung der geschlechterspezifischen Auswirkungen von geplanten Rechtsreformen wie auch die genderbezogene Gesetzesevaluation unter Einbezug der existierenden ausländischen Erfahrungen fördern.
Schliesslich richtet sich das FRI Institut auch an die Gleichstellungspraxis in öffentlichen und privaten Gleichstellungsstellen, die insbesondere durch den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu verschiedenen gleichstellungsrelevanten Rechtsbereichen unterstützt werden und ihre Erfahrungen wieder zurück in den Dialog mit der Forschung fliessen lassen können.