Vernehmlassungsverfahren zur Vereinheitlichung der Leistungen der Erwerbsersatzordnung

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Gender Law Newsletter FRI 2024#1, 01.03.2024 - Newsletter abonnieren

SCHWEIZ: ERWERBSERSATZLEISTUNGEN, VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN

Die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) des Bundesrats vom 22. Dezember 2023 die Leistungen vereinheitlichen und an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen

«Anders als Personen, die Dienst leisten (insbesondere Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst), haben Mütter, Väter, die Ehefrau der Mutter sowie Eltern, die ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, oder Adoptiveltern bislang keinen Anspruch auf die Nebenleistungen der EO (Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten). Der Bundesrat hat deshalb eine Vorlage mit verschiedenen Massnahmen zur Angleichung der Leistungen der EO ausgearbeitet.»

Vorgeschlagen werden insbesondere:

  • Ausweitung der Betriebszulage auf alle Bezüger*innen
  • Streichung der Kinderzulagen, da gemäss FamZG für jedes Kind Anspruch auf nur eine Zulage besteht, unabhängig von der persönlichen oder beruflichen Situation der Eltern
  • Ausweitung der Zulage für Betreuungskosten auf sämtliche EO-Anspruchsberechtigen
  • Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter (um höchstens 56 Tage)
  • Ausweitung des Anspruchs auf Betreuungsentschädigung bei Hospitalisierung des Kindes (während der Genesung zuhause, bis zu 3 Wochen)


Direkter Zugang zur Pressemitteilung vom 22.12.2023, mit Link zu den Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren, admin.ch (Frist: 12. April 2024).