SCHWEIZ: REVISION SEXUALSTRAFRECHT

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen fordert eine «Nur-Ja-ist-Ja-Lösung»

Vernehmlassungsstellungnahme zur Revision des Sexualstrafrechts der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF (Mai 2021)

Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF fordert in ihrer Stellungnahme zur Revision des Sexualstrafrechts eine «Nur-Ja-heisst-Ja-Lösung» und eine neue Definition der Vergewaltigung.

Die Stellungnahme zeigt auf, inwiefern der Vorentwurf dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gerecht wird und an stereotypen Vorstellungen festhält:
«Struktur, Terminologie und Strafrahmen der Tatbestände lassen erkennen, wie stark das geltende Sexualstrafrecht und auch der vorliegende Vorentwurf (nachfolgend VE) nach wie vor von früheren Regelungen und ausserrechtlichen stereotypen Vorstellungen über sexuelle Gewalt geprägt ist. So schimmert an verschiedenen Orten immer noch die grundsätzliche Verhaltensanforderung durch, dass Opfer von unerwünschten sexuellen Annäherungen der angreifenden Person gegenüber Widerstand zu leisten haben und auch die Vorstellung, dass das «wahre» Unrecht einer Vergewaltigung in der Gewaltanwendung liegt, wird weiterhin zementiert. Obwohl die EKF die Stossrichtung der Revision grundsätzlich begrüsst, bedauert sie gleichzeitig, dass die Gelegenheit nicht genutzt wurde, um das Sexualstrafrecht von Grund auf neu zu überdenken und konsequent(er) am Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auszurichten.»

Direkter Zugang zur Vernehmlassungsstellungnahme (ekf.admin.ch)
Direkter Link zur Medienmitteilung (ekf.admin.ch)

FRI - Gender Law Newsletter 2021#3 - V.2