Der Bund führt die Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung weiter
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Gender Law Newsletter FRI 2024#1, 01.03.2024 - Newsletter abonnieren
SCHWEIZ: MASSNAHMEN GEGEN GENITALVERSTÜMMELUNG
Eine externe Evaluation kommt zum Schluss, dass weiterhin ein Bedarf an Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung besteht und dass ohne nationales Kompetenzzentrum, welches Wissen bündelt und die Qualität sowie die Vernetzung sicherstellt, die Nachhaltigkeit der bisherigen Anstrengungen und Aufbauarbeiten in Frage gestellt ist.
Dies ist einer Pressemitteilung des Bundesrates vom 22.11.2023 zu entnehmen. Genitalvestümmelung steht in der Schweiz seit 2012 ausdrücklich unter Strafe (Art. 124 StGB). Angesichts der Ergebnisse der Evaluation hat der Bundesrat beschlossen, das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung weiterhin zu unterstützen.
Grösserer Handlungsbedarf besteht gemäss Evaluationsbericht nach wie vor im Gesundheitsbereich: Gesundheitsfachpersonen erkennen FGM/C häufig nicht und viele Betroffene werden von den behandelnden Fachpersonen nicht auf ihre Beschneidung angesprochen. Daneben bleibt die Sensibilisierung von Fachpersonen aus den weiteren involvierten Bereichen (Integrations-, Asyl-, Sozial-, Bildungs-, Gleichstellungs-, Kindesschutzbereich; Polizei und Justiz) relevant.
Bezüglich Versorgungssituation in den Kantonen, bestehen die grössten Lücken derzeit im Kanton Zürich, wo jedoch entsprechende Angebote in Planung sind, im Kanton Bern bei der psychosozialen Beratung sowie in den meisten Kantonen bei der Präventionsarbeit in Migrationsgemeinschaften (Communityarbeit). Ausserdem muss das Thema in den Kantonen besser verankert werden, d.h. es darf nicht so stark vom Engagement einzelner Personen abhängen und es sind finanzieller Ressourcen für ein längerfristiges und nachhaltiges Engagement bereitzustellen.
Für die folgenden 6 Bereiche wurde der grösste Handlungsbedarf identifiziert: «(1) Weiterführung des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz, (2) Verankerung der Angebote in den Regionen, (3) interdisziplinäre Vernetzung, (4) Sensibilisierung, Aus?, Weiter- und Fortbildung von Fachpersonen, (5) Stärkung der Communityarbeit und (6) Verbesserung der Datenlage.»
Der Evaluationsbericht enthält dazu Handlungsempfehlungen.
Direkter Zugang zur Pressemitteilung: admin.ch
Direkter Zugang zum Bericht Evaluation der Massnahmen gegen FGM 2023: bad.admin.ch
Bundesamt für Gesundheit, Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung, mit zahlreichen weiteren Links: bag.admin.ch, darunter zu den neuen interdisziplinären Empfehlungen für Gesundheitsfachpersonen vom 23. August 2023 (maedchenbeschneidung.ch)