Lücken im Versicherungsschutz schliessen

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SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE

Motion 24.3653: «Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Lücken schliessen, Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen»

Eingereicht von Flavia Wasserfallen am 13. Juni 2024 im Ständerat.

Kann eine schwangere Frau ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausführen, weil sie zu schwer oder zu gefährlich ist, muss ihr der Arbeitgeber gemäss Art. 35 des Arbeitsgesetzes eine gleichwertige Ersatzarbeit anbieten. Ist dies nicht möglich, hat sie Anrecht auf 80% ihres üblichen Lohns, wofür aber keine Versicherungsdeckung besteht. Vor allem für kleine Arbeitgeber stellen schwangere Frauen somit ein finanzielles Risiko dar.
Umgangen wird das Problem gemäss einer Mütterbefragung des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien von 2017 meist dadurch, dass die Betroffene krank geschrieben wird. Da die Schweiz keine allgemeine Krankentaggeldversicherung kennt, entstehen Lücken, falls Arbeitgebende keine solche Versicherung abgeschlossen haben. Lücken bestehen auch bei Arbeitslosigkeit, da bei der Arbeitslosenversicherung nur Anspruch auf 30 Krankentaggelder besteht (Art. 28 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes) und (auch) schwangere Frauen ausgesteuert werden, womit ihnen – sind die Taggelder ausgeschöpft - die Mutterschaftsentschädigung entgeht (Art. 29 der Erwerbsersatzverordnung).
Die Motion beantragt daher:
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, damit
1. keine Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung während der Schwangerschaft erfolgen kann;
2. die Anzahl Arbeitslosenversicherung-Taggelder für schwangere Arbeitslose bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhöht werden;
3. die Lohnfortzahlung bei ärztlich erlassenen Beschäftigungsverboten durch Entschädigungen über die Erwerbsersatzordnung übernommen wird.

Direkter Zugang zur Motion (https://www.parlament.ch)