Bestimmungen zur Lohngleichheit in Kraft gesetzt: Erste Analysen bis Ende Juni 2021
SCHWEIZ: GEÄNDERTES GLEICHSTELLUNGSGESETZ UND VERORDNUNG DES BUNDESRATES
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen.
Am 14. Dezember 2018 verabschiedete das Parlament mehrere Änderungen des Gleichstellungsgesetzes. Die neuen Bestimmungen verpflichten Betriebe mit 100 und mehr Angestellten interne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Die erste Runde der Analysen muss ein Jahr nach Inkraftsetzung der Bestimmung, also bis Ende Juni 2021 abgeschlossen sein. Das Parlament hat die Pflicht, Analysen durchzuführen, auf zwölf Jahre befristet; folglich werden die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft treten. Die Analysen müssen alle vier Jahre durchgeführt werden, ausser es werden keinerlei Lohnunterschiede zwischen Frauen* und Männern* festgestellt. In einer Verordnung regelt der Bundesrat die Ausbildungskriterien der Revisor*innen, die die Analysen überprüfen werden.
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