Steuerliche Begünstigung von Kinderdrittbetreuungskosten
SCHWEIZ: BOTSCHAFT DES BUNDESRATES
Steuerliche Begünstigung
von Kinderdrittbetreuungskosten
BBI 2018 3019 Botschaft vom 9. Mai 2018 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer.
«Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, dem inla?ndischen Fachkra?ftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies soll durch die sta?rkere Beru?cksichtigung der Kosten fu?r die Kinderbetreuung im Steuerrecht erreicht werden. Eltern sollen bei der direkten Bundessteuer die Kosten fu?r die Drittbetreuung ihrer Kinder bis maximal 25 000 Franken pro Kind vom Einkommen abziehen ko?nnen.»
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