Situation von Hausangestellten in Diplomatenhaushalten
SCHWEIZ: INTERPELLATION
Interpellation 22.4561 eingereicht von Binder-Keller Marianne im Nationalrat am 16. Dezember 2022
"Die Schweiz gilt als Gastgeberland für zahlreiche internationale Organisationen und versteht sich als Hüterin der Menschenrechte. Entsprechend kommt ihr beim Schutz von verletzlichen Personengruppen eine besonders grosse Verantwortung zu. Hausangestellte, die in Diplomatenhaushalten arbeiten, bilden eine solche Personengruppe, da ihre Vorgesetzten aufgrund ihrer Funktion Vorrechte, Erleichterungen und Immunitäten geniessen und somit in der Schweiz vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher und administrativer Verfolgung geschützt sind. Jene, die in der Schweiz angemeldet sind, unterstehen der Verordnung über die privaten Hausangestellten von Diplomaten (PHV). Dort werden ihre Arbeits-, Einreise- und Aufenthaltsbedingungen geregelt. Unter anderem wird in der PHV ein Nettomindestlohn von 1200 Franken festgesetzt. Eine zweite, grössere Gruppe bilden Hausangestellte, die nicht angemeldet sind. Sie arbeiten nach wie vor illegal und/oder besitzt keine Aufenthaltspapiere. Entsprechend werden sie von der PHV nicht geschützt."
Direkter Link zur Interpellation und Stellungnahme des Bundesrates (parlament.ch)
Vgl. hierzu auch NL 2021#1
Vgl. hierzu auch NL 2021#4
Gender Law Newsletter FRI 2023#1, 01.03.2023 - Newsletter abonnieren