Gewalt in Institutionen für Menschen mit Behinderungen: Anlauf- und Meldestelle

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Gender Law Newsletter FRI 2024#3, 01.09.2024 - Newsletter abonnieren

SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE

Motion 24.3641: «Schaffung von Anlauf- und Meldestellen für Gewaltopfer in Institutionen für Menschen mit Behinderungen»

Eingereicht von Manuela Weichelt am 13. Juni 2024 im Nationalrat.

Die Autorin dieser Motion will den Bundesrat beauftragen, «mit einer Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen dafür zu sorgen, dass Anlauf- und Meldestellen für Gewaltopfer in Institutionen für Menschen mit Behinderungen obligatorisch werden. Diese Anlauf- und Meldestellen müssen unabhängig von Institutionen arbeiten, vertraulich sein und für alle Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zugänglich sein. Sie sind in enger Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und den Organisationen von Menschen mit einer Behinderung zu entwickeln. Wo immer möglich, sollten Synergien geschaffen werden, indem sie an bestehende Strukturen angegliedert werden». Die Autorin der Motion verweist auf den Bericht des Bundesrats vom 16. Juni 2023 «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz» in Erfüllung des Postulats 20.3886 (vgl. Newsletter 2020#3). Sie weist darauf hin, dass gemäss dieses Berichts «in Institutionen lebende Frauen und Männer besonders gefährdet sind, Opfer von Gewalt zu werden», erhebliche Unterscheidungen in den kantonalen Regelungen vorliegen und externe Anlauf- und Meldestellen sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für Angehörige und das Personal der Institutionen ein wichtiges und wirksames Instrument zur Prävention und Intervention bei institutioneller Gewalt darstellen würden.

Direkter Zugang zur Motion (https://www.parlament.ch)