Geschlechtsspezifische Analyse der Rechtspraxis bei Tötungsdelikten

SCHWEIZ: INTERPELLATION AUF BUNDESEBENE

Interpellation 21.3302 eingereicht von Tamara Funiciello im Nationalrat am 18. März 2021
Die Interpellation weist daraufhin, dass Femizide ein weitverbreitetes Problem in unserer Gesellschaft sind. Es stelle sich die Frage, wie Täter*innen bei Tötungsdelikten in Partnerschaften und Trennungstötungen zur Rechenschaft gezogen würden.

Die Nationalrätin stellt dem Bundesrat verschiedene Fragen in diesem Zusammenhang. So etwa, wie viele Personen in den vergangenen 20 Jahren von ihren aktuellen oder ehemaligen Partner*innen getötet wurden, für welche Straftatbestände die Täter*innen in den letzten 20 Jahren verurteilt wurden (Totschlag, vorsätzliche Tötung, Mord) oder ob bei Urteilen zu Tötungsdelikten Unterschiede bezüglich Geschlecht feststellbar seien.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass zwischen 2009 und 2020 gemäss polizeilichen Kriminalstatistik 146 Personen registriert wurden, die in einer aktuellen Partnerschaft getötet wurden und 32 Personen, die in einer ehemaligen Partnerschaft getötet wurden. Weiter enthalte die Strafurteilstatistik keine Daten zu den Opfern von Tötungsdelikten, weshalb es nicht möglich sei zwischen Tötungen innerhalb einer Partnerschaft und weiteren Tötungsdelikten zu unterscheiden. Der Bundesrat hält schliesslich fest, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention auch bei der Strafzumessung nachkomme, da alle Strafschärfungsgründe gemäss Art. 45 der Istanbul-Konvention auch nach Schweizer Recht berücksichtigt werden können.

Direkter Zugang zur Interpellation und Stellungnahme des Bundesrats (parlament.ch)