Bundesrat konkretisiert Revision der AHV-Hinterlassenenrenten
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SCHWEIZ: AHV-HINTERLASSENENRENTEN
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Leitlinien zur Reform der Hinterlassenenrenten der AHV beschlossen.
Diese jüngste Reform der Hinterlassenenrenten in der AHV wirft einen Schatten auf die Situation der Witwen.
Eine wesentliche Veränderung besteht darin, dass Witwen nun nicht mehr auf lebenslange Hinterlassenenrenten zählen können sollen. Diese Renten werden für verheiratete oder geschiedene Witwen, die keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben, lediglich für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Diese Neuregelung wird mit der Begründung vorgeschlagen, dass sich Witwen schneller an ihre neue Situation anpassen sollten. Diese Einschränkung schafft eine finanzielle Unsicherheit für betroffene Witwen und schwächt die soziale Absicherung bei Verlust des Partners deutlich. Die Reform bleibt in dieser Hinsicht umstritten und wirft Fragen nach der Gleichbehandlung und finanziellen Stabilität für Hinterbliebene auf.
Die Revision erfolgt im Nachzug zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR), wonach Witwer diskriminiert sind, weil ihr Anspruch auf die Witwenrente erlischt, wenn das letzte Kind des Witwers das 18. Altersjahr vollendet hat (siehe dazu NL 2021#1).
Direkter Link zur Medienmitteilung des Bundes (admin.ch)
Weitere Beiträge zu besagtem Urteil des EGMR (humanrights.ch)
Weitere kritische Beiträge zur Revision (sgb.ch)
Gender Law Newsletter FRI 2023#3, 01.09.2023 - Newsletter abonnieren