Bundesrat will Rechte von minderjährigen Personen stärken
SCHWEIZ: SCHUTZ MINDERJÄHRIGER
Der Bundesrat plant, den Schutz von minderjährig verheirateten Personen in der Schweiz zu verbessern.
Die vorgesehenen Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) ermöglichen es Gerichten, Ehen mit Minderjährigen bis zum 25. Geburtstag der betroffenen Person für ungültig zu erklären. Ausnahmen für die Aufrechterhaltung solcher Ehen bleiben bestehen, sind jedoch nur zulässig, wenn sie im Interesse und zum Schutz der betroffenen Person als notwendig erachtet werden.
Zusätzlich schlägt der Bundesrat vor, bestimmte Minderjährigenheiraten generell nicht anzuerkennen. Dies betrifft Ehen, bei denen ein Ehegatte beim Beurteilungszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Des Weiteren sollen Minderjährigenheiraten in der Schweiz unwirksam sein, wenn einer der Ehegatten beim Eheschluss in der Schweiz wohnte. Diese Maßnahmen sollen insbesondere sogenannte Sommerferienheiraten verhindern, bei denen in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während den Ferien im Ausland verheiratet werden.
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Gender Law Newsletter FRI 2023#4, 01.12.2023 - Newsletter abonnieren