Bekämpfung des Menschenhandels
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Gender Law Newsletter FRI 2024#4, 01.12.2024 - Newsletter abonnieren
SCHWEIZ: INTERPELLATION AUF BUNDESEBENE
Interpellation 24.4068 vom 26. September 2024 von Yvonne Bürgin am Nationalrat: «Bekämpfung Menschenhandel in der Prostitution» und Stellungnahme des Bundesrats vom 20. November 2024
Durch diese Interpellation wird der Bundesrat gefragt, wie er die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere wenn er zur sexuellen Ausbeutung führt, verbessern will.
Die Autorin der Interpellation weist u.a. darauf hin, dass der Ausschuss gegen Folter der UNO die Schweiz wegen einer unzureichenden Strafverfolgung und Identifizierung von Opfern des Menschenhandels kritisiert und insbesondere «verstärkte Schulungen für Justiz-, Strafverfolgungs- und Grenzbeamte sowie landesweite Sensibilisierungskampagnen» empfohlen hat. Zudem seien einheitliche Standards für den Opferschutz gefordert. Sie erklärt, dass ein grosser Teil der registrierten Fälle von Menschenhandel sexuelle Ausbeutung betreffe.
Sie fragt somit dem Bundesrat, zusammengefasst, was er zur Bekämpfung des Menschenhandels macht und machen möchte, insb. um «Lücken im Bereich der Strafverfolgung zu schliessen und die Identifizierung von Opfern zu erhöhen»; um sicherzustellen, dass die Kantone ihrer Verantwortung in diesem Kampf nachkommen; und um mit ihnen zusammenzuarbeiten und sie bei der effektiven Strafverfolgung und dem Schutz der Opfer zu unterstützen. Sie fragt auch den Bundesrat, wie er die Entwicklung einer nationalen Strategie einschätzt.
In seiner Antwort erklärt der Bundesrat u.a., dass 2022 der dritte nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel für die Periode 2023–2027 gutgeheissen worden ist und darin strategische Ziele, u.a. «die Ausbildung und Sensibilisierung der Akteure gegen Menschenhandel, damit Opfer besser erkannt und geeignete Massnahmen ergriffen werden können», Schulungsmassnahmen für die Strafverfolgungsbehörden, Massnahmen zur Vereinheitlichung der Praxis und der Standards beim Opferschutz und organisatorische Massnahmen vorgesehen sind. Eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird zudem durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Kantone gestützt auf eine Studie von 2023 (vgl. Bundesamt für Polizei (fedpol), Bestandesaufnahme der behördlichen Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Schweiz, Juli 2023) erarbeitet. Ausserdem unterstütze das Bundesamt für Polizei die Kantone «in der internationalen Polizeikooperation und stellt den internationalen polizeilichen Informationsaustausch sowie die Aus- und Weiterbildung sicher. Ferner unterstützt [das Bundesamt für Polizei] die Kantone in der Koordination von Ermittlungsverfahren mit anderen Kantonen und/oder dem Ausland und leitet Vorermittlungen ein, wenn noch keine Zuständigkeit eines Kantons feststeht». Das Bundesamt für Polizei kann auch Projekte und Organisationen zur Prävention des Menschenhandels mit einem jährlichen Budget von CHF 600'000.- durch Finanzhilfen unterstützen.
Direkter Zugang zur Interpellation (https://www.parlament.ch)
Was die Bekämpfung des Menschenhandels im EU-Recht angeht, vgl. Gastbeitrag in unserem Newsletter in Bezug auf die Richtlinie (EU) 2024/1712 vom 13. Juni 2024