Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren
SCHWEIZ: PARLAMENTARISCHE INITIATIVE AUF BUNDESEBENE
Parlamentarische Initiative 21.504 eingereicht im Nationalrat am 5. November 2011 (Kommissionsinitiative)
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat eine Kommissionsinitiative eingereicht um die ausländerrechtliche Situation von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Die Kommission hat einen Entwurf für die Änderung des Art. 50 AIG beschlossen.
Die heutigen Hürden für einen nachehelichen Härtefall gemäss Art. 50 AIG sind extrem hoch. Es muss nachgewiesen werden, dass die stattgefundene Gewalt eine gewisse Intensität und Systematik inne hatte. Dies gestaltet sich in der Praxis oft als unmöglich, wodurch Opfer von häuslicher Gewalt gezwungen werden bei den gewalttätigen Partner*innen zu bleiben, da sie sonst die Schweiz verlassen müssen. Die vorgeschlagene Änderung ist sehr zu begrüssen. Die Hürden für den Nachweis von häuslicher Gewalt werden darin stark gesenkt. Die staatspolitische Kommission des Ständerats hat der parlamentarischen Initiative am 10. Januar 2022 zugestimmt.
Siehe auch das Editorial zum Thema
Voir aussi l'éditorial sur ce sujet
Direkter Link zur parlamentarische Initiative (parlament.ch)
Direkter Link zur Medienmitteilung (parlament.ch)
Gender Law Newsletter FRI 2022#1, 01.03.2022 - Newsletter abonnieren