Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsinkongruenz

SCHWEIZ: INTERPELLATION AUF BUNDESEBENE

Interpellation 20.3051 eingereicht von Benjamin Roduit am 05. März 2020

Die Interpellation bittet den Bundesrat um Auskunft zur Zahl der medizinischen Behandlungen von Minderjährigen mit Geschlechtsidentitätsproblemen und zu den dabei geltenden Behandlungsrichtlinien.
In seiner Antwort berichtet der Bundesrat, dass gemäss der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser im Jahr 2018 in der Schweiz insgesamt 19 Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren mit einer Hauptdiagnose aus der ICD-10-GM-Gruppe F64.- «Störungen der Geschlechtsidentität» in Schweizer Spitälern stationär behandelt wurden, dass die meisten chirurgischen Eingriffe die Brust betrafen, dass aber Behandlungen  von Minderjährigen mit pubertätsblockierenden oder gegengeschlechtlichen Hormonen statistisch nicht erfasst würden. Es existierten keine national geltenden Richtlinien zur Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsinkongruenz und die Behandlung richte sich nach den gemeinsam verfassten Leitlinien der europäischen und amerikanischen Gesellschaften für Endokrinologie sowie der World Professional Association for Transgender Health (WPATH), und den Behandlungsstandards der WPATH.

Kommentar von Michelle Cottier: Die folgende, am Ende der Interpellation gemachte Aussage kann nicht unkommentiert bleiben: «Pubertätsblockierende» und «geschlechtsangleichende» Massnahmen bei Minderjährigen sind in der medizinischen Fachwelt umstritten, weil dadurch eine mögliche Aussöhnung mit dem biologischen Geschlecht möglicherweise weniger wahrscheinlich  wird.» Diese Formulierung gibt einen verzerrten Eindruck des Stands der Diskussion. So stellt das Standardwerk «Wilhelm F. Preuss, Geschlechtsdysphorie, Transidentität und Transsexualität im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik, Psychotherapie und Indikationsstellungen für die hormonelle Behandlung, 2. Aufl., München 2019» Folgendes klar: Nicht alle Kinder mit einer Genderdysphorie (das zugewiesene Geschlecht stimmt mit dem empfundenen und/oder zum Ausdruck gebrachten Geschlecht nicht überein) entwickeln sich zu Jugendlichen und Erwachsenen, die eine gegengeschlechtliche Hormonbehandlung und eine geschlechtsangleichende Operation wünschen. Spezialisierten Fachpersonen ist es aber unter Beachtung der Behandlungsstandards möglich, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu klären, ob sie zu der erwähnten Gruppe gehören. Für diese Gruppe bedeuten pubertätsblockierende Mittel, dass ihnen das Durchlaufen der «falschen“ körperlichen Pubertät, die von ihnen meist als äusserst belastend erlebt wird, erspart bleibt. Abschliessend ist festzuhalten, dass für die Schweiz geltende Behandlungsrichtlinien, die auch die rechtlichen Rahmenbedingungen klären würden, dazu beitragen könnten, dass nur spezialisierte Fachpersonen die entsprechenden Behandlungen unter Beachtung der international anerkannten Standards vornehmen, aber auch, dass die in der Öffentlichkeit offenbar zum Teil bestehenden Bedenken ausgeräumt werden könnten.

Direkter Zugang zur Interpellation (parlament.ch)