Aktionsplan Frauengesundheit

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Gender Law Newsletter FRI 2025#1, 01.03.2025 - Newsletter abonnieren

SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE


Motion 24.4580 vom 20. Dezember 2024 von Farah Rumy im Nationalrat: «Aktionsplan Frauengesundheit» und Stellungnahme des Bundesrats vom 12. Februar 2025

Diese Motion bezweckt, durch einen nationalen Aktionsplan zur Frauengesundheit die gesundheitliche Bedürfnisse der Frauen systematisch zu berücksichtigen.

Die Autorin dieser Motion will den Bundesrat beauftragen, «einen nationalen Aktionsplan zur Frauengesundheit zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist es, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen systematisch zu berücksichtigen, Versorgungslücken zu schliessen und Prävention, Diagnostik und Behandlung geschlechtersensibel zu gestalten. Der Aktionsplan soll konkrete Massnahmen umsetzen, um die im Bericht aufgezeigten Defizite in der Gesundheitsversorgung von Frauen zu beheben. So wird die Gesundheit und Lebensqualität der Frauen langfristig gestärkt und das Gesundheitswesen nachhaltiger und effizienter». Sie weist darauf hin, dass der medizinische Fortschritt «[...] noch immer überwiegend auf Männer ausgerichtet [ist]» und zählt diverse negative Folgen für Frauen auf.

Der Bundesrat teilt zwar «die Einschätzung, dass den frauenspezifischen Bedürfnissen im Gesundheitswesen besser Rechnung getragen werden muss». Er hat in einem Bericht vom 15. Mai 2024 in Erfüllung des Postulates 19.3910 Fehlmann Rielle «Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten» einen Handlungsbedarf in den folgenden Bereichen identifiziert: «Forschung, Medikamentenentwicklung und Behandlung, Gesundheitsförderung und Prävention, Erkennung und Diagnostik, Rehabilitation und Langzeitversorgung, Aus-, Weiter- und Fortbildung der Gesundheitsfachpersonen sowie Arbeitswelt Gesundheitswesen». Er weist aber darauf hin, dass er seine Bundestellen bereits beantragt hat, die entsprechenden Massnahmen umzusetzen, die den Bund betreffen, und dass der Handlungsbedarf auch die Zuständigkeiten der Kantone betrifft, namentlich «[...] für die Bereitstellung geeigneter Versorgungsstrukturen oder die Fachgesellschaften für die Berücksichtigung biologischer und sozialer Geschlechteraspekte bei der Erarbeitung von klinischen Leitlinien». In seinem Bericht befänden sich entsprechend auch «Empfehlungen an Dritte». Der Bund habe auch im Dezember 2024 beschlossen, «19 Projekte mit einem Gesamtbudget von 9,6 Mio. CHF zu fördern, um die Forschung im Bereich der geschlechtsspezifischen Medizin und Gesundheit voranzutreiben». Da der Bericht aus Sicht des Bundesrates bereits für alle Akteur*innen aufzeigt, welche Massnahmen zu treffen sind, sieht er keinen Handlungsbedarf für einen Aktionsplan auf Bundesebene.

Direkter Zugang zur Motion (https://www.parlament.ch)