24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention
SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE
Motion 20.4451 eingereicht von Tamara Funiciello am 10. Dezember 2020Motion 20.4463 eingereicht von Eva Herzog am 10. Dezember 2020
Motion 20.4452 eingereicht von Susanne Vincenz-Stauffacher am 10. Dezember 2020
Die drei Motionen beauftragen den Bundesrat, ein schweizweites professionelles 24h-Beratungsangebot für Opfer von Gewalt einzurichten oder schweizweit zu koordinieren. Dieses soll sowohl telefonisch wie auch via Internet zugänglich sein. Das Beratungsangebot soll die Anforderungen von Art. 24 Istanbul-Konvention erfüllen und für alle betroffenen Personen leicht zugänglich sein.
Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme vom 3. Februar 2021 das Anliegen der Motionen, weist jedoch darauf hin, dass die Errichtung eines solchen Beratungsangebots in die Kompetenz der Kantone fällt. Der Bundesrat sei jedoch bereit, eine koordinierende Rolle beim Aufbau eines Beratungsangebots durch die Kantone zu übernehmen und beantragt die Annahme der Motionen.
Direkter Zugang zu den Motionen und zur Stellungnahme des Bundesrates (Funiciello; Herzog; Vincenz-Stauffacher)