Keine Anstellungsdiskriminierung mangels abgeschlossener Rekrutenschule
SCHWEIZ: GLEICHSTELLUNGSGESETZ
Bundesverwaltungsgericht, 1. Oktober 2021 (A-2574/2021)
Der Beschwerdeführer bewarb sich um eine Stelle als Fahrer für Spezialtransporte im Lager Novo Selo im Kosovo bei der Schweizer Kompanie (Swisscoy) der Schweizer Armee. Seine Bewerbung wurde abgelehnt, da er keinen Wehrdienst geleistet hatte (er war in einem Alter eingebürgert worden, in dem er keine Rekrutenschule mehr absolvieren konnte; er hatte Zivilschutzdienst geleistet). Dieser brachte vor, ihm sei eine Anstellung einzig versagt worden, weil er als Mann keine Rekrutenschule absolviert habe, was für die Anstellung einer Frau keine Rolle spiele.Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Es stimme zwar, dass der Beschwerdeführer abgelehnt wurde, weil er keinen Wehrdienst geleistet hatte. Ebenfalls seien im Stellenbeschrieb alternativ zu den militärischen Vorkenntnissen geschlechtsneutral zivile Vorkenntnisse genannt worden. Es bestehen jedoch begründete Zweifel an der behaupteten Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: Es ist nicht bewiesen, dass die Anforderung einer militärischen Grundausbildung bei weiblichen Bewerberinnen anders gehandhabt wurde als bei männlichen Bewerbern. Mit anderen Worten: Es gibt keinen Beweis dafür, dass der Beschwerdeführer abgelehnt wurde, weil er ein Mann ist, der keine Rekrutenschule besucht hatte.
Direkter Zugang zum Bundesverwaltungsgerichtsurteil (bvger.ch)
Zur Zusammenfassung auf Italienisch (sentenzeparita.ch)
Gender Law Newsletter FRI 2022#1, 01.03.2022 - Newsletter abonnieren