Elternschaft gegenüber zwei aus einer Leihmutterschaft geborenen Kindern
ITALIEN: INTERNATIONALES PRIVATRECHT
Corte suprema di cassazione, 6. November 2018 (R.G.N. 10101/2017) (hinterlegt am 8. Mai 2019).
Die Transkription eines ausländischen Entscheides, welcher die rechtliche Elternschaft zweier Väter gegenüber zwei aus einem Leihmutterschaftsverhältnis geborenen Kindern herstellte, verstösst gegen den internationalen ordre public.
Das italienische Kassationsgericht hebt ein Urteil des Appellationsgerichts Trento vom 23. Februar 2017 auf, welches die Transkription eines kanadischen Geburtsscheins und damit die rechtliche Elternschaft zweier Väter gegenüber den aus einem Leihmutterschaftsverhältnis geborenen Kindern verfügt hatte. Wir hatten dazu im Newsletter 2017#2 berichtet. Verfassungs- und konventionsrechtlich geschützt sei die biologische bzw. genetische Elternschaft. Das Verbot der Leihmutterschaft gehöre zum ordre public und diene gewichtigen Interessen wie dem Schutz der Würde der schwangeren Mutter und des Instituts der Adoption. Es lägen keine überwiegenden Interessen des Kindes vor: Das Recht auf Familienleben sei auch ohne originäre Anerkennung der Elternschaft des nicht-genetischen Vaters geschützt, ausserdem bleibe der Weg der Adoption offen.
Direkter Zugang zum Urteil (cortedicassazione.it)
Kurzkommentar auf italienisch (articolo29.it)