Beschwerde gegen Sexkaufverbot

EUROPA: RECHTE VON SEXARBEITER*INNEN

In einem Entscheid, der am 12. April mitgeteilt wurde, sagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass er die 261 Beschwerden von Sexarbeiter*innen, die ihm im Dezember 2019 vorgelegt wurden, prüfen wird. 2016 beschloss das französische Parlament den Kauf von sexuellen Dienstleistungen zu verbieten (sog. Schwedisches Modell). Die Beschwerdeführer*innen bringen vor das neue Gesetz verletze ihre Menschenrechte.

Medienberichte: dw.com, lastradainternational.org