Anerkennung der Änderung des Geschlechts

EUROPA: RECHTE VON TRANS* PERSONEN

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 19. Januar 2021, X. und Y. gegen Rumänien (Beschwerden Nr. 2145/16 und 20607/17)
Das Urteil des EGMR betrifft die Situation von zwei Transgender-Personen, deren Anträge auf Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität und auf Vornahme der entsprechenden administrativen Korrekturen mit der Begründung abgelehnt wurden, dass Personen, die solche Anträge stellen, den Nachweis erbringen müssen, dass sie sich einer Geschlechtsumwandlungsoperation unterzogen haben. Der Gerichtshof stellt fest, dass die nationalen Gerichte die Antragsteller, die sich keiner geschlechtsangleichenden Operation unterziehen wollten, vor ein unmögliches Dilemma gestellt hatten: Entweder müssten sie sich einer solchen Operation unterziehen - und auf die volle Ausübung ihres Rechts auf Achtung ihrer körperlichen Unversehrtheit verzichten - oder sie müssten auf die Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität verzichten, die ebenfalls in den Bereich der Achtung des Privatlebens fällt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Weigerung der rumänischen Behörden, die Geschlechtsumwandlung der Klägerinnen ohne Operation rechtlich anzuerkennen, einen ungerechtfertigten Eingriff in ihr Recht auf Achtung ihres Privatlebens darstellt.

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