Menschenhandel in der Schweiz
SCHWEIZ: MENSCHENHANDEL
2020
Annatina SCHULTZ, Die Strafbarkeit von Menschenhandel in der Schweiz, Diss. Zürich 2020.
«Menschenhandel ist nach Art. 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches verboten. Aus der Strafnorm geht jedoch nicht klar hervor, was Menschenhandel überhaupt ist.
Dies erschwert nicht nur die Strafverfolgung und die gerichtliche Beurteilung des Delikts, sondern bereits die Identifikation potenzieller Opfer von Menschenhandel. Deshalb befasst sich die vorliegende Arbeit hauptsächlich mit der Auslegung von Art. 182 StGB. Sie konzentriert sich dabei auf die Vorgaben aus den wichtigsten Staatsverträgen zur Bekämpfung von Menschenhandel. Zusätzlich wird insbesondere die relevante kantonale Rechtsprechung aus den Jahren 2012-2018 detailliert dargestellt. Daneben macht die Autorin konkrete Vorschläge für die aus ihrer Sicht reformbedürftigen Art. 182 und 195 StGB sowie für einen neu zu schaffenden Tatbestand für die Ausbeutung der Arbeitskraft.»
Passend zum Thema der Dissertation hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) eine Studie zur Strafverfolgung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung in der Schweiz veröffentlicht. Darin werden Probleme aufgezeigt und Empfehlungen abgegeben.
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