Ist das Versenden von «Dick Pics» strafbar?
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Gender Law Newsletter FRI 2024#1, 01.03.2024 - Newsletter abonnieren
SCHWEIZ: STRAFRECHT
2024
«Mit der Verbreitung von Mobiltelefonen hat auch das Versenden von «Dick Pics» zugenommen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie das Versenden unerwünschter Fotos männlicher Genitalien strafrechtlich zu werten ist. In Frage kommen Exhibitionismus (Art. 194 StGB), Pornografie (Art. 197 StGB) und sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB). Dabei wird sich zeigen, dass keiner dieser Tatbestände wirklich passt. Auch nach der Revision des Sexualstrafrechts ist das Problem nicht abschliessend gelöst.»
Direkter Link: sui-generis.ch