Frauen*, die nicht streiken können

SCHWEIZ: FRAUEN* IM ASYLVERFAHREN

2019
 
Frauen-Flucht-Asyl: Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, 2016.
Neben vielen prekarisierten Arbeiter*innen wird es auch für Frauen*, die sich in der Schweiz im Asylverfahren befinden, schwierig sein, sich am 14. Juni 2019 Gehör zu verschaffen. Einen guten Überblick über die Situation von geflüchteten Frauen* findet sich in einer Publikation der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht von 2016, der den Umgang mit Frauen im Asylverfahren in der Schweiz kritisiert. So werden geschlechtsspezifische Fluchtgründe nicht sorgfältig abgeklärt, in Anhörungen wird der besonderen Situation von Frauen und Mädchen nicht Rechnung getragen und Traumatisierungen der Geflüchteten werden nicht ernstgenommen. Deswegen formuliert u.a. das Zürcher Manifest für den feministischen Streik & den Frauen*streik Folgendes: «Sexuelle Gewalt kann ein Grund sein, das Herkunftsland verlassen zu müssen. Auf der Flucht erleben die meisten Frauen* weitere Gewalt. Und auch im Ankunftsland erleben geflüchtete Frauen* Gewalt, etwa wenn sie in den Befragungen der Migrationsbehörden ihre Erfahrungen erneut schildern müssen. Diese Befragungen fühlen sich an wie ein polizeiliches Verhör in einem Strafverfahren. Wir fordern, dass frauen*spezifische Fluchtgründe in der Schweiz voll und ganz anerkannt werden, nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis.»

Direkter Zugang zum Bericht
Beitrag auf humanrights.ch
Zürcher Streikmanifest