Schutzgut „sexuelle Integrität“
Erfahrungen mit dem revidierten Sexualstrafrecht aus feministischer Sicht
4. März 2008
Basel
Verein femjur, feministische Juristinnen Basel und Verein Pro Schweizerisches Feministisches Rechtsinstitut
Mit:
Judie Melzl, ehemalige Staatsanwältin Basel-Stadt
Lisa Stärkle, Catherine Fürst und weiteren Anwältinnen aus dem Bereich Opferschutz
Juristinnen des Vereins femjur
1991 wurden das revidierte Sexualstrafrecht und das Opferhilfegesetz verabschiedet. Diese Gesetzestexte widerspiegeln die veränderte gesellschaftliche Einstellung gegenüber sexueller Gewalt. Zentrales Schutzgut des Sexualstrafrechts soll die „sexuelle Integrität“ von Menschen sein und nicht etwa die öffentliche Moral oder Sittlichkeit. Die Aufklärung von Straftaten im Bereich der Sexualdelikte stellt besondere Anforderungen an die Strafverfolgungsbehörden. Dank dem Opferhilfegesetz sollen auch Interessen der Opfer in diesen Verfahren angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist es zu verhindern, dass es durch unangemessene Befragungen oder erzwungene Gegenüberstellungen zu Retraumatisierungen oder weiteren Demütigungen des Opfers kommt.
Die feministischen Juristinnen laden ein zu einer Standortbestimmung: Judie Melzl, ehemalige Staatsanwältin im Kanton Basel-Stadt, wirft einen persönlichen Blick zurück auf die Zeit des Wandels innerhalb der Strafverfolgungsbehörden. Juristinnen des Vereins femjur zeigen anhand eines feministischen Entwurfs zur Revision des Sexualstrafrechts aus den 1980er Jahren die wichtigsten damaligen Forderungen aus feministischer Sicht und fragen, inwiefern sich diese in den revidierten Gesetzestexten und deren Umsetzung niedergeschlagen haben. In einer offenen Diskussion mit Lisa Stärkle, Catherine Fürst und weiteren Anwältinnen aus dem Bereich Opferschutz möchten wir uns darüber Gedanken machen, welche Probleme sich heute aus der Praxis der Strafverfolgungsbehörden ergeben.
Einladung