Schutzgut „sexuelle Integrität“

Erfahrungen mit dem revidierten Sexualstrafrecht aus feministischer Sicht

4. März 2008
Basel

Verein femjur, feministische Juristinnen Basel und Verein Pro Schweizerisches Feministisches Rechtsinstitut

Mit: 

Judie Melzl, ehemalige Staatsanwältin Basel-Stadt
Lisa Stärkle, Catherine Fürst und weiteren Anwältinnen aus dem Bereich Opferschutz
Juristinnen des Vereins femjur

1991 wurden das revidierte Sexualstrafrecht und das Opferhilfegesetz verabschiedet. Diese  Gesetzestexte  widerspiegeln  die  veränderte  gesellschaftliche  Einstellung gegenüber  sexueller  Gewalt.  Zentrales  Schutzgut  des  Sexualstrafrechts  soll  die „sexuelle Integrität“ von Menschen sein und nicht etwa die öffentliche Moral oder Sittlichkeit.  Die  Aufklärung  von  Straftaten  im  Bereich  der  Sexualdelikte  stellt besondere  Anforderungen  an  die Strafverfolgungsbehörden.  Dank  dem Opferhilfegesetz sollen auch Interessen der Opfer in diesen Verfahren angemessen berücksichtigt  werden.  Ziel  ist  es  zu  verhindern,  dass  es  durch  unangemessene Befragungen  oder  erzwungene  Gegenüberstellungen  zu Retraumatisierungen  oder weiteren Demütigungen des Opfers kommt. 
Die feministischen Juristinnen laden ein zu einer Standortbestimmung:  Judie Melzl, ehemalige Staatsanwältin im Kanton Basel-Stadt, wirft einen persönlichen Blick  zurück  auf  die  Zeit  des  Wandels  innerhalb  der  Strafverfolgungsbehörden. Juristinnen  des  Vereins  femjur  zeigen  anhand  eines  feministischen  Entwurfs  zur Revision  des  Sexualstrafrechts  aus  den  1980er  Jahren die  wichtigsten  damaligen Forderungen  aus  feministischer  Sicht  und  fragen,  inwiefern  sich  diese  in  den revidierten Gesetzestexten und deren Umsetzung niedergeschlagen haben. In einer offenen Diskussion mit Lisa Stärkle, Catherine Fürst und weiteren Anwältinnen aus dem  Bereich  Opferschutz  möchten  wir  uns  darüber  Gedanken  machen,  welche Probleme sich heute aus der Praxis der Strafverfolgungsbehörden ergeben.

Einladung