Elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht und häusliche Gewalt
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Gender Law Newsletter FRI 2024#4, 01.12.2024 - Newsletter abonnieren
SCHWEIZ: FAMILIENRECHT
2024
Andrea BÜCHLER und Zeno RAVEANE, «Gutachten zur Elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht und häusliche Gewalt. Die Regelung der elterlichen Sorge und die zivilrechtliche Ausgestaltung der Kinderbetreuung bei Trennungen nach häuslicher Gewalt», August 2024.
Dieses Gutachten geht in aller Breite auf die elterliche Sorge, alternierende Obhut und den regelmässigen persönlichen Kontakt mit einem Kind ein, wenn dieses Gewalt erlebt hat in der Familie, sei es direkt oder indirekt. Seit der Sorgerechtsrevision vom 1. Juli 2014 wird denn die «Gewaltta?tigkeit» explizit als Grund fu?r einen Sorgerechtsentzug genannt; aber noch nicht oft genutzt. Das Gutachten nimmt dabei eine zu Recht kritische Stellung zu regelmässigen Kontakten(rechten) nach häuslicher Gewalt ein und schlägt etwa weniger strenge Voraussetzungen für die Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge bei Gewalt vor. Ferner verfügt die Schweiz mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) über einen sehr weitgefassten Gewaltschutz, der dem Schutz des Kindes bei häuslicher Gewalt und Kindesregelungen vermehrt zur Anwendung kommen könnte. Es sei auch ohne Weiteres nachvollziehbar, wenn ein gewaltbetroffener Elternteil die Kooperation mit dem gewaltausu?benden Elternteil verweigere, was bei der Regelung der Kindesbelange noch stärker zu beru?cksichtigen ist (Art. 31 der Istanbul-Konvention). Die Verfassenden schlagen schliesslich vor, bei häuslicher Gewalt noch vermehrt mit konkreten individuellen Weisungen zu arbeiten, alternativ und parallel, bspw. mit Weisungen zu Therapie, Lernprogrammen gegen häusliche Gewalt und zur Erziehungsberatung («Kinder im Blick»; «Kinder in der Klemme»).
Direkter Zugang zum Gutachten (https://backend.ebg.admin.ch)