Das Geschlecht muss in Studien und Statistiken des Bundes besser berücksichtigt werden

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Gender Law Newsletter FRI 2024#2, 01.06.2024 - Newsletter abonnieren

SCHWEIZ: STATISTIKEN

31. Januar 2024

Der Bund hat Richtlinien für die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes veröffentlicht. Auf der Website des EBG stehen Arbeitshilfen für die Bundesverwaltung zur Verfügung, die die Ämter bei der Umsetzung der neuen Richtlinien unterstützen.

Ziel der Richtlinien des Bundesrates vom 31. Januar 2024 für die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes ist, das Wissen über die Geschlechtereffekte in Studien des Bundes sowie die Erhebung und Verarbeitung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten statistischen Daten zu verbessern.
Die Richtlinien gelten für Studien, die von der zentralen Bundesverwaltung durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden, Empfehlungen für politisches Handeln enthalten oder als wissenschaftliche Grundlage für gesetzgeberische Arbeiten, für die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften oder für die Umsetzung parlamentarischer Aufträge dienen und deren Kosten sich auf mindestens 100'000.00 Franken belaufen (Relevanzprüfung). Falls in solchen Fällen das Geschlecht nicht berücksichtigt wird, so muss dies in der Studie erläutert werden. Dasselbe gilt beim Aufbau einer neuen statistischen Tätigkeit des Bundes oder vor der Überarbeitung einer bestehenden statistischen Tätigkeit.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG hat dazu ein Hilfsmittel und Leitfragen zur Verfügung gestellt, um die Verwaltungseinheiten zu unterstützen, die prüfen, ob das Geschlecht in den Studien und Statistiken des Bundes relevant ist und für die Analyse möglicher Geschlechtereffekte oder geschlechtsspezifischer Unterschiede.