Weibliche afghanische Asylsuchende
SCHWEIZ: MIGRATIONSRECHT
Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) betreffend weibliche Asylsuchende aus Afghanistan
Das SEM hat eine Praxisänderung in Bezug auf weibliche afghanische Asylsuchenden beschlossen, die per 17. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Demnach wird neben anderen Verfolgungsmotiven neu auch aufgrund diskriminierender Gesetzgebung Asyl gewährt. Seit der Übernahme der Taliban im August 2021 in Afghanistan hat sich die Situation für Mädchen und Frauen massiv verschlechtert. Mit der Praxisänderung anerkennt nun auch das SEM die diskriminierende Gesetzgebung und menschenrechtsverachtende Situation für Frauen und Mädchen in Afghanistan. Die Praxisänderung ist sehr zu begrüssen und folgt der Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA). Afghaninnen, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden (Ausweis F), sollten dringend ein neues Asylgesuch stellen, damit ihre Situation durch das SEM unter der aktuellen Praxis erneut geprüft wird.
Direkter Link zur Mitteilung des Staatssekretariats für Migration (admin.ch)
Direkter Link zur Stellungnahme des Bundesrats zur Interpellation 23.3041 vom 24. Mai 2023
Link zum Leitfaden der Asylagentur EUAA
Gender Law Newsletter FRI 2023#4, 01.12.2023 - Newsletter abonnieren