Vernehmlassungsstellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF)
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Gender Law Newsletter FRI 2024#2, 01.06.2024 - Newsletter abonnieren
SCHWEIZ: SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
Februar 2024
Die EKF begrüsst, dass Eltern neu unabhängig von ihrem Zivilstand eine Hinterlassenenrente zustehen soll, ist aber besorgt um die Zukunft verwitweter Frauen.
Aus der Stellungnahme:
«Mit der Teilrevision kommt es zu einem leichten Ausbau der Witwerrenten. Bisher sind Witwer nur bis zum 18. Geburtstag des ältesten Kindes rentenberechtigt. Zudem sind neu Menschen mit unter 25jährigen Kindern, die im Konkubinat mit der verstorbenen Person gelebt haben, rentenberechtigt.»
Frauen sind übrigens deutlich häufiger von Verwitwung betroffen als Männer: rund 70% unter den Verwitweten. Für sie bedeutet die Teilrevision einen Rentenabbau (siehe auch NL 2023#3). Abgeschafft werden nämlich die Witwenrenten für Frauen, die im Rentenalter sind, diejenigen für Frauen ohne Kinder und die dauerhaften Witwenrenten für Frauen, deren jüngstes Kind über 25jährig ist.
Die EKF fordert daher:
- auf die Streichung von laufenden Renten in jedem Fall zu verzichten;
- dass auch die sogenannten Übergangsrenten zivilstandsunabhängig ausgerichtet werden;
- die Übergangsrenten wie in der zweiten Säule während drei statt nur zwei Jahren auszurichten; und
- dass Verwitwete ab 55 Jahren (statt erst ab 58) Ergänzungsleistungen beantragen können, damit der Tod des Partners oder der Partnerin nicht dazu führt, dass der oder die Hinterbliebene auf Sozialhilfe angewiesen ist.
Die EKF kritisiert auch, dass der Bundesrat nicht darauf eingeht, wie die Voraussetzung für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Witwen nach Erreichen des 25. Altersjahres der Kinder geschaffen werden kann. Sie «fordert deshalb, dass der Wiedereinstieg von Frauen in den Arbeitsmarkt gefördert wird. Insbesondere braucht es eine gute, explizit auf sie zugeschnittene, Begleitung für Wiedereinsteigerinnen, die ihnen das nötige Wissen und die nötigen Kontakte vermittelt. Zudem muss die Weiterbildung für Teilzeitarbeitende gezielt gefördert werden, so dass sie sich berufliche Perspektiven erschliessen können.
Die EKF fordert zudem, dem Ausstieg von Frauen aus der Erwerbstätigkeit mit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf präventiv entgegenzuwirken.»
Direkter Zugang zur Stellungnahme (ekf.admin.ch, D,F)