Vernehmlassung: Kantonales Gleichstellungsgesetz

SCHWEIZ, BASEL-STADT: GESETZESENTWURF

Gesetzesentwurf zum Kantonalen Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung

«In den letzten 25 Jahren hat sich gesellschaftlich in Bezug auf die Gleichstellung viel gewandelt. Der Geschlechterbegriff lässt sich heute nicht mehr auf «Frau» und «Mann» begrenzen. Die vermehrte Sichtbarkeit, insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI) zeigt auf, dass Geschlecht und sexuelle Orientierung in seiner Vielfalt gedacht werden muss. Zudem sind auch die unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen im alltäglichen Leben von LGBTI Menschen deutlich geworden, die auf einen umfassenden gleichstellungsrelevanten Handlungsbedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen verweisen. 
Mit Beschluss des Grossen Rats vom 12. Februar 2020 erhielt der Regierungsrat den Auftrag, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um diesen erweiterten Gleichstellungsauftrag zu verankern. Dieser soll es dem Kanton ermöglichen, sich aktiv für die Gleichstellung aller Menschen einzusetzen, die aufgrund von Geschlechterstereotypen diskriminiert werden.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2021 das Präsidialdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzesentwurf zum Kantonalen Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung durchzuführen.»
Vernehmlassungsfrist: 17. November 2021
Direkter Link zur Vernehmlassung (regierungsrat.bs.ch)

FRI - Gender Law Newsletter 2021#3 - V.9