Verlängerung der Taggelder bei Tod eines Elternteils innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes

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Gender Law Newsletter FRI 2024#1, 01.03.2024 - Newsletter abonnieren

SCHWEIZ: ERWERBSERSATZLEISTUNGEN, NEUERUNG

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) per 1. Januar 2024

Eingefügt wird ein neuer Art. 16k bis EOG, der vorsieht, dass wenn die Kindsmutter am Tag der Niederkunft oder während der 97 Tage danach stirb, der andere Elternteil Anspruch auf zusätzliche 98 Taggelder hat; diese Taggelder müssen an aufeinanderfolgenden Tagen bezogen werden. Weiter wird ein neuer Art. 16c bis EOG bis eingeführt: Stirbt der andere Elternteil während der sechs Monate nach der Geburt des Kindes, so hat die Mutter Anspruch auf zusätzliche 14 Taggelder für den bezogenen Urlaub. Diese Taggelder können innerhalb einer Rahmenfrist von sechs Monaten ab dem Tag nach dem Tod bezogen werden.

Direkter Zugang zur Pressemitteilung vom 22.11.2023: admin.ch