Verfahrenskosten für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sollen abgeschafft werden

SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE

Motion 21.3084 eingereicht von Greta Gysin im Nationalrat am 8. März 2021
Die Motion beauftragt den Bundesrat einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, welcher die Übernahme der Verfahrenskosten für Opfer von sexueller, häuslicher oder allgemein geschlechtsspezifischer Gewalt durch den Staat vorsieht.
Die Istanbul-Konvention, welche die Schweiz ratifiziert hat, verlangt die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Motion möchte durch die Kostenübernahme Frauen und Mädchen unabhängig von ihrem sozialen und finanziellen Status schützen.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme vom 12. Mai 2021 fest, dass die geltenden Regelungen bereits einen genügenden Schutz gewährleisten und beantragt die Ablehnung der Motion.

Direkter Zugang zur Motion und zur Stellungnahme des Bundesrats (parlament.ch)