Ungleichbehandlung im Bundesrecht
SCHWEIZ: DIREKTE UNGLEICHBEHANDLUNG
Bericht des Bundesrats vom 10. Dezember 2021 in Erfüllung des Postulates 19.4091
«Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 den Bericht in Erfüllung des Postulats Caroni (19.4092) über die direkten Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern im Bundesrecht verabschiedet. Er kommt darin zum Schluss, dass die meisten dieser direkten Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern aus rechtlicher Sicht zulässig sind, da sie sich auf einen gerechtfertigten Grund abstützen. Gewisse ungerechtfertigte Unterscheidungen dürften aufgrund von Gesetzesreformen in naher Zukunft wegfallen.
Der Postulatsbericht stützt sich auf ein externes Rechtsgutachten, welches die direkten Ungleichbehandlungen in den neun Bänden des Landesrechts erfasst, deren Ursachen feststellt und sich zu den Rechtfertigungsgründen äussert. In Übereinstimmung mit der Studie hält der Bundesrat fest, dass die Mehrheit der Bestimmungen, die Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern enthalten, gerechtfertigt ist. Dies entweder aufgrund biologischer oder funktionaler Unterschiede oder aufgrund des Ziels der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter.»
Direkter Link zur Medienmitteilung (admin.ch)
Direkter Link zum Bericht des Bundesrats (newsd.admin)
Siehe auch Beitrag zur dazugehörigen Studie in diesem Newsletter
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Gender Law Newsletter FRI 2022#1, 01.03.2022 - Newsletter abonnieren