Revisionsbedarf im Sexualstrafrecht anerkannt
SCHWEIZ: STELLUNGNAHME DER RK-S
Harmonisierung der Strafrahmen, 18.043
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Detailberatung aufgenommen.
«Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat sich dafür ausgesprochen, die Frage eines materiellen Revisionsbedarfs des Sexualstrafrechts vertieft zu prüfen. Sie hat im Einvernehmen mit der Vorsteherin des EJPD entschieden, dazu eine separate Vorlage zu erarbeiten, zu der auch eine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt werden kann.»
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