Reform berufliche Vorsorge (BVG 21)

SCHWEIZ: BOTSCHAFT

Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform BVG 21) vom 25. November 2020

«Mit der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) sollen das Rentenniveau gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden. An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaft für diese Reform verabschiedet und ans Parlament überwiesen.»

Medienmitteilung (bsv.admin.ch)
Direkter Zugang zur Botschaft (newsd.admin.ch)