Neues – zeitgemässes Erbrecht?

SCHWEIZ: REVISION DES ERBRECHTS

Am 1. Januar 2023 trat das revidierte Erbrecht in der Schweiz in Kraft.

Vor über zehn Jahren wurde die Motion Gutzwiler für ein «zeitgemässes Erbrecht» angenommen. Es folgte ein Vorentwurf zusammen mit einem Bericht des Bundesrats, dessen Vernehmlassung nicht besonders positiv ausfiel. Daraus resultierte die Zweiteilung des ganzen Projekts in Botschaft und Entwurf von 2018. Bereits 2020 waren Ständerat und Nationalrat mit der Beratung fertig und am 1. Januar 2023 sind die Änderungen in Kraft getreten.
Im grossen Ganzen haben die Erblasser*innen neu mehr Freiheit, tragen damit künftig aber auch mehr Verantwortung. Neu haben die Eltern keinen Pflichtteil mehr (Art. 470 Abs. I ZGB) und der seit 1912 unangetastete Pflichtteil der Kinder wurden nun von ¾ des gesetzlichen Anspruchs, auf ½ gekürzt (Art. 471 ZGB). Diese Pflichtteile sind zwar weltweit noch immer rekordverdächtig bzw. grössere Pflichtteile sind nur vereinzelt zu finden, jedoch ist das Ziel, die erblasserische Verfügungsfreiheit zu erweitern, damit auf jeden Fall erreicht worden. Auch weitere Änderungen wurden vorgenommen (Art. 216, 494 Abs. 3, 120, 472, 476 ZGB).
Fraglich ist nun einzig, ob diese Änderungen auch tatsächlich ein «zeitgemässeres Erbrecht» ermöglichen. Unter anderem sollten vor allem auch die verschiedenen gelebten Familienmodelle besser berücksichtigt werden können. So kann nun aufgrund der gekürzten und gestrichenen Pflichtteile, zum Beispiel den Lebenspartner*innen ein grösserer Betrag des Nachlasses vermacht werden. Wie bereits erwähnt, bringt diese geschaffene Freiheit jedoch auch eine grössere Verantwortung mit sich, da die Erblasser*innen diese nur nützen können, wenn sie auch entsprechend planen und ihren Willen festhalten. In dem Sinne kann auch behauptet werden, dass im Gegenteil, gerade die Institution der Ehe als die grosse Siegerin aus dieser Revision hervorgeht, da diese den Erblasser*innen besagte Verantwortung zu einem grossen Teil abzunehmen vermag.
Es sind noch weitere Projekte im Zusammenhang mit dem Erbrecht in Bearbeitung, wie z.B. das Unternehmenserbrecht. Im Juni wurde der entsprechende Vorentwurf zusammen mit dem erläuternden Bericht, auf der Website des Bundesamts für Justiz aufgeschaltet.

Direkter Link zur Dokumentation des Rechtsetzungsprojekts/ Erbrechts-Revision (bj.admin.ch)

Gender Law Newsletter FRI 2023#1, 01.03.2023 - Newsletter abonnieren