Kündigungsschutz für frischgebackene Väter

SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE

Motion 21.3733 eingereicht von Greta Gysin im Nationalrat am 16. Juni 2021
Diese Motion verlangt, dass analog zum Kündigungsschutz für Mütter auch ein Schutz für alle berufstätigen Väter garantiert wird.

Der Hintergrund dieser Motion ist der seit dem 1. Januar 2021 eingeführte Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (Art. 329g OR). Die Motion verlangt, dass berufstätige Väter, die einen Anspruch auf diesen Urlaub haben, analog zur Mutter vor einer Kündigung geschützt werden. Die Mütter sind nämlich während der Schwangerschaft sowie während 16 Wochen nach der Geburt vor einer Kündigung geschützt (Art. 336c Abs. 1 Bst. c OR), d.h. eine solche ist nichtig. Ziel der Motion ist, zu verhindern, dass das Arbeitsverhältnis nur deshalb gekündigt wird, weil der Arbeitsnehmer seinen Vaterschaftsurlaub bezieht oder beziehen möchte. Die Autorin der Motion stellt nämlich fest, dass «einige Väter aus Angst vor Konsequenzen wie einer Kündigung zögern, den Vaterschaftsurlaub zu beziehen» und «unter Druck gesetzt werden, damit sie auf ihren Vaterschaftsurlaub verzichten». Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist bereits missbräuchlich (aber weder nichtig noch aufhebbar), wenn sie erfolgt, weil der Arbeitsnehmer nach Treu und Glauben einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht (Art. 336 Abs. 1 Bst. e OR).

Direkter Zugang zur Motion (parlament.ch)

FRI - Gender Law Newsletter 2021#3 - V.6