Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren
SCHWEIZ: PARLAMENTARISCHE INITIATIVE
Parlamentarische Initiative 21.504 vom 5. November 2021; Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren
Kürzlich hat dazu das Vernehmlassungsverfahren stattgefunden, zu dem unter anderem die Juristinnen Schweiz und die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (CSDE) wie folgt Stellung genommen haben;
Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) schlägt folgende Änderungen am Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vor: Nach Auflösung der Ehe oder der Familie sollen der Ehegatte und die Kinder Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung und deren Verlängerung gemäß den entsprechenden Artikeln haben. Zudem sollen wichtige persönliche Gründe wie häusliche Gewalt, erkannte Opfereigenschaft, Notwendigkeit von Betreuung durch eine Fachstelle, Schutzmaßnahmen, ärztliche Berichte, Polizeiberichte, Strafanzeigen oder strafrechtliche Urteile als Gründe für eine Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Ehe oder Familie anerkannt werden. Wenn eine Ehe gegen den freien Willen eines Ehegatten geschlossen wurde oder einer der Ehegatten minderjährig war, sollen ebenfalls wichtige persönliche Gründe vorliegen. Die Überprüfung der Integrationskriterien soll für einen Zeitraum von drei Jahren ausgesetzt werden, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen. Diese Änderungen sollen auch für Konkubinatspartner gelten, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung.
Die Juristinnen Schweiz unterstützen die Änderung des Artikel 50 im Ausländer- und Integrationsgesetz. Sie sehen darin die Chance, Rechtsgleichheit und Opferschutz für Gewaltbetroffene zu verbessern. Die vorgeschlagene Anpassung kann präventive Wirkung auf Täter haben und Opfern den Zugang zu Hilfestellen erleichtern. Zudem wird die Konvention zum Schutz gewaltbetroffener Personen (Istanbul-Konvention) berücksichtigt.
Direkter Link zur Parlamentarischen Initiative (parlament.ch)
Siehe hierzu auch NL2021/1 (Eidg. Frauenkommission)
Gender Law Newsletter FRI 2023#2, 01.06.2023 - Newsletter abonnieren