Gerichtspraxis zu Entscheiden im Familienrecht

SCHWEIZ: PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE AUF BUNDESEBENE

Motion 21.4191 eingereicht von Eva Herzog im Ständerat am 30. September 2021
Postulat 21.4141 eingereicht von Andri Silberschmidt im Nationalrat am 29. September 2021
Interpellation 21.4303 eingereicht von Greta Gysin im Nationalrat am 1. Oktober 2021

Ende September/anfangs Oktober wurden verschiedene Vorstösse in Sachen Gerichtsentscheide im Familienrecht eingereicht. Dabei geht es um die Konsequenzen der Bundesgerichtspraxis zum Unterhaltsrecht, die Obhuts- und Betreuungsregelung sowie die Verfahrensdauer.
Mit ihrer Motion im Ständerat weist Eva Herzog darauf hin, dass nachehelicher Unterhalt schon seit Ende des vorigen Jahrhunderts immer seltener wurde. Dabei ist das Erwerbseinkommen von geschiedenen Frauen nicht im zu erwartenden Masse gestiegen, was für viele Betroffene eine Verschlechterung der finanziellen Situation und damit eine Zunahme des Armutsrisikos mit sich brachte und bringt sowie eine Verschiebung der ökonomischen Folgen von Scheidungen von geschiedenen Männern hin zu geschiedenen Frauen, Gemeinden und Kantonen. Wie stark die weiteren Konsequenzen der sich in Entwicklung befindenden Situation (siehe dazu die kürzlich ergangenen Bundesgerichtsurteile: Newsletter 2021#2) ausfallen, kann aufgrund aktueller Daten nicht beurteilt werden. Die Motion beantragt somit die Schaffung einer Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden im Familienrecht und deren Verknüpfung mit weiteren Datenquellen wie Individualkonten der AHV, Steuerdaten, Sozialhilfeempfängerstatistik, Alimentenbevorschussung. Dies zum besseren Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Unterhaltsurteile im System der sozialen Sicherheit und der Gleichstellung.

Direkter Zugang zur Motion 21.4191 (parlament.ch)

Das Postulat von Andri Silberschmidt nimmt ebenfalls Bezug auf die Gerichtspraxis zum revidierten Unterhaltsrecht, allerdings liegt hier der Fokus auf der Obhuts- und Besuchsrechtsregelung. In Ergänzung zum Postulat Altermatt (19.3503), mit welchem beantragt wird zu untersuchen, welche Instrumente (wie z.B. begleitete Besuchstreffen, angeordnete Beratungen, durchgeführte Zwangsmassnahmen usw.) welche Wirkung in Bezug auf den Elternkonflikt und das Kindswohl haben, wird hier eine Analyse der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung insbesondere zur alternierenden Obhut beantragt, wofür sich vor allem die Väterbewegung einsetzt.

Direkter Zugang zum Postulat 21.4141 (parlament.ch)

Greta Gysin schliesslich befragt den Bundesrat zu Zahl, Dauer und Anfechtungshäufigkeit der Rechtsverfahren bei Trennung oder Scheidung eines Paares mit Kindern und ob der Bundesrat die Möglichkeit, Familiengerichte zu schaffen bereits geprüft habe. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass Schnelligkeit «in einem so sensiblen Bereich wie dem Familienrecht erforderlich wäre.»

Direkter Zugang zur Interpellation 21.4303 (parlament.ch)