Einfacher Zugang zu Notfallverhütungsmitteln

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SCHWEIZ: MOTION AUF BUNDESEBENE

Motion 24.4238 vom 27. September 2024 von Corina Gredig im Nationalrat: «Zugang zu Notfallverhütungsmitteln vereinfachen»

Diese Motion bezweckt eine Vereinfachung des Zugangs zu Notfallverhütungsmitteln.

Die Autorin dieser Motion will den Bundesrat beauftragen, «den Zugang zu Notfallverhütungsmitteln zu vereinfachen, indem er den freien Verkauf von Notfallkontrazeptiva durch eine Neukategorisierung der entsprechenden Präparate in die Medikamentenkategorie D ermöglicht».
Sie erklärt, dass Frauen sich durch die zeitnahe Einnahme von Notfallverhütungsmittel nach einer Verhütungspanne vor einer ungeplanten Schwangerschaft schützen können. Die rezeptfreie Zugänglichkeit dieser Notfallverhütungsmittel könne Frauen in Notsituationen einen schnellen und unkomplizierten Zugang ermöglichen. Diese Notfallverhütungsmittel seien jedoch 2019 in die Medikamentenkategorie B eingestuft. Die Autorin weist darauf hin, dass «Notfallverhütungsmittel "over the counter" frei verkäuflich oder in niederschwelligen Verkaufsstellen verfügbar [sind]. Auf internationaler Ebene wurden in den letzten Jahren zusätzlich mehrere Empfehlungen veröffentlicht, die den niederschwelligen "over the counter" Verkauf fordern».

Kommentar von Alexandre Fraikin
Arzneimittel in der Medikamentenkategorie B sind gemäss Art. 42 der Verordnung über die Arzneimittel (im Folgenden "VAM") verschreibungspflichtig. Ihre Abgabe ohne ärztliche Verschreibung, jedoch mit einer Fachberatung, wird trotzdem in einigen Fällen – namentlich die Abgabe von Arzneimitteln,
«für deren sichere Anwendung bei der Abgabe eine Fachberatung durch eine Medizinalperson erforderlich ist und die bis zum 1. Januar 2019 der Abgabekategorie C angehörten und von der Swissmedic neu in die Abgabekategorie B eingeteilt worden sind» –  in Art. 45 VAM vorgesehen. Die «Pille danach» war nun bis zu 2019 in der Abgabekategorie C eingestuft und sie wird weiterhin nur mit einer Fachberatung in der Apotheke abgegeben (vgl. Bundesamt für Gesundheit, Heilmittelverordnungspaket IV. Erläuterungen zur Verordnung über die Arzneimittel (Arzneimittelverordnung, VAM), September 2018, S. 29; vgl. Swissmedic, Liste der von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilten Arzneimittel). Arzneimittel in der Medikamentenkategorie D sind nicht verschreibungspflichtig, aber sie werden gemäss Art. 43 VAM auch nach einer Fachberatung abgegeben. Die Autorin der Motion scheint somit eigentlich eine Einstufung der Notfallverhütungsmittel in Kategorie E (Abgabe ohne Fachberatung; vgl. Art. 44 VAM) und nicht eine Einstufung dieser Arzneimittel in Kategorie D (Abgabe mit Fachberatung) zu wünschen, da sie ihren freien Verkauf fordert.

Direkter Zugang zur Motion (https://www.parlament.ch)