Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter

SCHWEIZ: PARLAMENTARISCHE INITIATIVE AUF BUNDESEBENE

Parlamentarische Initiative 17.412, Vernehmlassungsergebnisse und Stellungnahme der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates; Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF

Die WBK hat nach der Vernehmlassung eine Vorlage zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative zur Förderung der Chancengerechtigkeit in der frühen Kindheit verabschiedet.

Eine Mehrheit der Kantone und Parteien begrüssten im Grundsatz den Vorschlag der Kommission, die somit an ihrer Vorlage festhält: Der Bund soll die Kantone dabei unterstützen, strategiegebundene Massnahmenpakete im Bereich der frühen Kindheit zu entwickeln und umzusetzen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Kantone für die Entwicklung dieser Massnahmenpakete nicht mit 100'000 Franken pro Jahr zu unterstützen, sondern mit 150'000. Eine weitere Minderheit spricht sich aus Gründen der Subsidiarität gegen die Vorlage aus.
Besondere Aspekte in Bezug auf die soziale Integration nimmt die EKF in ihrer Stellungnahme auf. Sie weist darauf hin, dass wenn der Staat tatsächlich einen Beitrag zur faktischen Chancengleichheit in der frühen Kindheit leisten möchte, er es nicht lediglich bei einer Verbesserung der Betreuungssituation belassen kann. Um Kinder- und Familienarmut ernsthaft zu bekämpfen, müsse auch die soziale Integration armutsbetroffener Kinder und Familien angegangen werden. Es gelte insbesondere qualitativ guten und preisgu?nstigen Wohnraum zu fo?rdern. Zweitens regt die EKF an, die Betreuung von Kleinkindern a?hnlich zu organisieren wie diejenige im Alter. Es sei nicht schlu?ssig, warum die Betreuung im Alter als «service public» gelte, diejenige von Kleinkindern aber als Privatsache. In diesem Sinne wu?rde die EKF eine breite Diskussion u?ber ein «Rahmengesetz Betreuung» begru?ssen.
Ausserdem beantragt die EKF, das Bundesgesetz u?ber die Fo?rderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Art. 11a um einen dritten Absatz zu ergänzen.
«(3) Die Wirkung der Finanzhilfen wird evaluiert. Das BSV verfasst nach fu?nf Jahren einen Monitoring- und nach zehn Jahren einen Ergebnisbericht, der die Massnahmen und Resultate in den Kantonen festha?lt, beurteilt und Empfehlungen fu?r weitere Schritte formuliert.»
Dies um die Wirksamkeit der Finanzhilfen zu eruieren und die Kantone zur Entwicklung einer Strategie zu motivieren. Ein Monitoring zur Halbzeit könne die gute Praxis sowie den Handlungsbedarf aufzeigen. Und ein Schlussbericht werte die Resultate in den Kantonen aus und zeige den Bedarf zum Abschluss der Laufzeit.
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