Bundesratsbericht zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit
SCHWEIZ: LOHNGLEICHHEIT
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.4263 WBK-N vom 15. Oktober 2020
An seiner Sitzung vom 9. Dezember hat der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) den Bericht zur «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» verabschiedet. Mithilfe von 18 Massnahmen will er das Potenzial der Charta besser ausschöpfen. (siehe Pressemitteilung vom 9.12.2022).
Unter den 18 Massnahmen zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit verspricht der Bundesrat insbesondere, er wolle prüfen, ob die sogenannte Toleranzschwelle von 5% im Lohngleichheitsanalyse-Instrument des Bundes (Logib) angepasst werden soll, die Verbesserung des Monitorings zur Umsetzung der Charta sowie die Schaffung eines Charta-Vorstandes zur besseren Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden. Weitere Massnahmen betreffen die Bundesverwaltung und deren Vorbildfunktion (fünf Massnahmen). Auch im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes sollen bestehende Prozesse optimiert werden, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden (drei Massnahmen). Zwei Massnahmen betreffen die Statistik (zeitnahe Publikation desaggregierter und aussagekräftiger statistischer Daten), um Entwicklungen nachverfolgen und Verbesserungen auf verschiedenen Ebenen identifizieren zu können. Schliesslich ist eine Verbesserung der Unterstützung bzw. Kontrolle kleinerer Realitäten vorgesehen (Gemeinden; Ausdehnung der Kontrollen unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmenden).
Der Bericht übernimmt die Empfehlungen des entsprechenden Grundlagendokumentes, dem weitere und detailliertere Informationen zur Charta und deren Entwicklung zu entnehmen sind.
Direkter Zugang zur Pressemitteilung vom 9.12.2022 (ebg.admin.ch)
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