Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts
SCHWEIZ: SEXUALSTRAFRECHT
Stellungnahme des Bundesrats vom 13. April 2022 zur Revision des Sexualstrafrechts
«Der Vergewaltigungs-Tatbestand im Strafgesetzbuch soll ausgedehnt werden. Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 13. April 2022 den entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Neu soll wegen Vergewaltigung bestraft werden, wer gegen den Willen des Opfers handelt, auch wenn keine Nötigung des Opfers durch Gewalt oder Drohung vorliegt.»
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Gender Law Newsletter FRI 2022#2, 01.06.2022 - Newsletter abonnieren