Betreuungsurlaub für Eltern (seit 1. Juli 2021 in Kraft)

SCHWEIZ: INKRAFTTRETEN EINES BUNDESGESETZES

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung vom 19. Dezember 2019

Am 1. Juli 2021 ist auch der zweite Teil des neuen Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in Kraft getreten.
Seit 1. Januar 2021 gilt bereits die neue Regelung zur Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten sowie die Ausweitung der Betreuungsgutschriften in der AHV und die Anpassung des Anspruchs auf Intensivpflegezuschlag und Hilflosenentschädigung für Kinder (siehe dazu den Beitrag in Newsletter 2020#4).
Mit Inkraftsetzung von Abschnitt IIIc des Erwerbsersatzgesetzes, können nun betreuende Eltern seit 1. Juli 2021 innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bis zu 98 Taggelder beziehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern eines minderjährigen Kindes, das wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, und die die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen. Der Anspruch besteht pro Kind. Die Erwerbsersatzverordnung regelt ausserdem die Anspruchsberechtigung von Pflege- und Stiefeltern, arbeitslosen oder arbeitsunfähigen Eltern (Art. 35a ff. EOV).
Parallel dazu sieht der neue Art. 329i OR für Arbeitnehmende einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen vor, der am Stück oder tageweise bezogen werden kann. Sind beide Eltern Arbeitnehmende, so hat jeder Elternteil Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von höchstens sieben Wochen. Sie können jedoch eine abweichende Aufteilung des Urlaubs wählen. Analog zum Schwangerschaftsurlaub darf der Ferienanspruch nicht gekürzt werden (Art. 329b Abs. 3 OR) und es besteht Kündigungsschutz (Art. 336c Abs. 1 Bst. c OR).

Mehr dazu im Merkblatt Betreuungsentschädigung der AHV-IV-Stellen: ahv-iv.ch und auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.
Zur arbeitsrechtlichen Seite, verweisen wir auf den Beitrag in arbeitsrecht-aktuell.ch. Im Netz sind zahlreiche Zusammenfassungen und Merkblätter zu finden, darunter das Merkblatt von Procap: procap.ch und ein Beitrag (mit Beispielen und einer kritischen Würdigung) in: Handicap und Recht 4-2021.

FRI - Gender Law Newsletter 2021#3 - V.3